Wenn wir Nachrichten über einen unserer Whistleblower-Kanäle erhalten, verarbeiten wir relevante personenbezogene Daten über in dem jeweiligen Zusammenhang relevante Personen, die wir direkt aus der Meldung des Whistleblowers erhalten oder erhoben haben oder die wir im Zuge der Untersuchung aus anderen öffentlich zugänglichen Quellen oder von Dritten, insbesondere von Zeugen oder anderen Unternehmen der Henkel-Gruppe, erhalten.
Abhängig von der genauen Art des gemeldeten Verhaltens können solche Daten z.B. sein:
- Kontaktdaten, insbesondere Postanschrift, elektronische Adressen (z.B. E-Mail-Adresse), Telefonnummern und Benutzerkennungen;
- Bankdaten, insbesondere Kontonummer, Finanzinstitut, Kreditkartennummer, Debitkartennummer;
- Beurteilungsdaten, insbesondere Daten zur Leistungs- und/oder Potenzial- oder Persönlichkeitsbeurteilung, z.B. Daten im Zusammenhang mit der Mitarbeiterbeurteilung;
- Lerndaten, insbesondere Daten über die Teilnahme an Schulungen oder eLearnings;
- Kommunikationsdaten, insbesondere Inhalte der elektronischen Kommunikation, z.B. über E-Mail oder andere Kollaborationswerkzeuge;
- Verbindungsdaten, insbesondere Daten, die die Umstände von Telekommunikation oder elektronischer Kommunikation beschreiben, Daten aus Web-Analyse-Tools, z.B. Telefonrechnungen, Logfiles sowie Websites, IP-Adressen und andere Daten, die für das Virenscanning und die Cyber-Abwehr erforderlich sind;
- Daten über das persönliche Leben, insbesondere Daten über Verwandte, Interessen sowie Daten über das Privatleben (die keine Gesundheitsdaten oder Daten über religiöse Überzeugungen sind);
- Ausweisdaten, insbesondere Daten, die in der Regel auf einem Personalausweis oder einem Führerschein vermerkt sind, z.B. das Geburtsdatum oder die Reisepassnummer;
- Bilder/Videoaufzeichnungen, insbesondere Fotografien sowie Bilder aus der Videoüberwachung;
- Zeitstempel, insbesondere personalisierte Aufzeichnungen von Aktivitäten mit Zeitstempeln (Zeitereignisse), z.B. Protokollierung von Ereignissen in Computersystemen, Sicherheitssystemen oder Erfassung von Arbeitszeiten; und/oder
- Transaktionsdaten, insbesondere Daten zu bestimmten Verträgen oder Rechtsverhältnissen, Zahlungen, Lieferungen oder anderen Details von Geschäftsvorgängen.
Wir verarbeiten die vorgenannten Daten für den Whistleblower-Prozess und die jeweilige Untersuchung unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere ggf. datenschutz-, hinweisgeber- und arbeitsrechtlicher Vorschriften auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung, insbesondere Arbeitsverträge und Lieferverträge), Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung gesetzlicher Pflichten), und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Wahrung unserer berechtigten überwiegenden Interessen). Solche berechtigten Interessen können z.B. sein: Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen und Rechtsstreitigkeiten, IT-Sicherheitsmaßnahmen, Verhinderung und Aufdeckung von Straftaten, Videoüberwachung zur Wahrung des Hausrechts und zur Beweissicherung z.B. bei Einbrüchen, Sabotage und Diebstählen, Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z.B. physische Zugangskontrolle), Maßnahmen zur Wahrung des Hausrechts.
Soweit wir besondere Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeiten, findet Art. 9 DSGVO Anwendung.
Es besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten. Henkel bietet Whistleblowern die Möglichkeit, Informationen anonym zu übermitteln.
Wir speichern und verarbeiten Daten so lange, wie dies für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich ist (z.B. für die Dauer des Arbeitsverhältnisses). Danach werden die Daten gelöscht. Wir löschen Daten, die wir auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) verarbeiten, bereits dann, wenn Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, unsere berechtigten Interessen oder die eines Dritten überwiegen, oder wenn unsere berechtigten Interessen oder die eines Dritten nicht mehr bestehen.
In bestimmten Fällen werden wir die Daten jedoch weiterhin speichern und verarbeiten, solange wir gesetzlich zur Aufbewahrung und Speicherung verpflichtet sind (z. B. aus steuer- oder arbeitsrechtlichen Gründen), solange dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist oder wenn wir rechtliche Gründe haben, die eine weitere Verarbeitung erlauben.
Innerhalb von Henkel werden die Daten nur an solche Mitarbeiter weitergegeben (z.B. an die für die Untersuchung erforderlichen Fachabteilungen), die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit für die oben genannten Zwecke benötigen.
Darüber hinaus können die Daten bei Bedarf an andere Unternehmen innerhalb der Henkel-Gruppe weitergegeben werden.
Zur Erbringung erforderlicher Dienstleistungen (z.B. IT-Dienstleistungen, Beratung) können wir uns externer, durch Datenverarbeitungsverträge gebundener Dienstleister bedienen.
Soweit dies datenschutzrechtlich erforderlich und zulässig ist, können wir Daten auch an andere Empfänger außerhalb des Henkel-Konzerns weitergeben. Solche Empfänger können z.B. sein: Banken, Sozialversicherungsträger, öffentliche Stellen und Institutionen (z.B. Strafverfolgungsbehörden), Rechtsanwälte, Steuerberater und Gerichte.
In diesem Zusammenhang können Daten auch in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden, insbesondere an andere Unternehmen der Henkel-Gruppe. Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb des EWR erfolgt nur, wenn die EU-Kommission entschieden hat, dass dieses Land, dieses Gebiet oder der spezifische Sektor ein angemessenes Schutzniveau bietet (dies ist derzeit z. B. in Andorra, Argentinien, Kanada (mit Einschränkungen), Färöer-Inseln, Guernsey, Israel (mit Einschränkungen), Isle of Man, Japan, Jersey, Neuseeland, Schweiz, Vereinigtes Königreich und Uruguay der Fall), und wenn geeignete Garantien vorgesehen sind und Ihnen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen (z. B. nach Abschluss der EU-Standardvertragsklauseln) oder wenn eine Ausnahme nach Art. 49 DSGVO vorliegt (z. B. wenn Sie in eine solche Übermittlung eingewilligt haben oder wenn diese zur Erfüllung des Arbeitsvertrags mit uns erforderlich ist).